Alternative Streitbeilegungsstelle:
https://www.ombudsmann.at/
Alternatives-Streitbeilegungs-Gesetz (AStG)
Gemäß § 19 Abs. 3 AStG haben wir den Verbraucher, wenn wir mit diesem in einer Streitigkeit keine Einigung erzielen können, auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger (zB E-Mail) auf die zuständige Stelle zur alternativen Streitbeilegung, im Folgenden kurz AS-Stelle, hinzuweisen. Wir haben zugleich anzugeben, ob wir an einem Verfahren teilnehmen werden. Die für uns vorgesehene AS-Stelle ist der „Internet-Ombudsmann“.
Wir nehmen an Streitbeilegungsverfahren vor dem Internet-Ombudsmann teil.